Kundenservice@Kulturkirche-Duisburg.de   0178-3998251: Mo - Do 16:00 Uhr - 20:00 Uhr: Fr + Sa: 10:00 - 20:00 Uhr

ALL­GE­MEI­NE VER­AN­STAL­TER­BE­DIN­GUN­GEN

Stand: 19.11.2021

 

1. GEL­TUNGS­BE­REICH DER ALL­GE­MEI­NEN GE­SCHÄFTS­BE­DIN­GUN­GEN

 Diese Allgemeinen Veranstalterbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Veranstaltungen von Magic-Musical vertreten durch Kai Bajda Dümpterstrasse 59 47138 Duisburg (im Folgenden insgesamt „Magic-Musical“ genannt).

 

2. EIN­TRITT, ER­MÄ­SSIG­TE TI­CKETS, GÜL­TIG­KEIT

2.1 Der Eintritt zur Veranstaltung setzt die Vorlage eines bezahlten Tickets für die dem Zeitpunkt des Einlasses folgende Vorstellung voraus.

2.2. Der Besuch einer Veranstaltung mit einem ermäßigten Ticket ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht und beim Eintritt nachgewiesen wird. Andernfalls besteht ein Recht zum Besuch der Veranstaltung nur, wenn der Karteninhaber die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem normalen Ticketpreis zahlt.

2.3. Das Ticket berechtigt ausschließlich den berechtigten Karteninhaber zum einmaligen Besuch der Veranstaltung und verliert mit dessen Verlassen seine Gültigkeit.

2.4 Bis zum Zahlungseingang ist Magic-Musical berechtigt, dem Karteninhaber den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern bzw. ihn dessen zu verweisen und das Ticket zu sperren. Der Karteninhaber kann die Sperre durch Barzahlung des Eintrittsgeldes vor Beginn der Veranstaltung aufheben lassen.

2.5 Tickets sind grundsätzlich von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen. 

 

2A. Besondere Bedingungen im Zusammenhang mit COVID-19

2a.1. Magic-Musical beachtet die aktuellen bundes- und landesrechtlichen Gesetze und Verordnungen im Zusammenhang mit COVID-19, um allen Zuschauern das damit angestrebte Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Magic-Musical ist daher verpflichtet, daraus folgende Pflichten, Beschränkungen und Verhaltensregeln auch dem Karteninhaber aufzuerlegen. Die jeweils aktuellen Anforderungen werden dem Karteninhaber vor dem Ticketkauf und vor der Veranstaltung mitgeteilt. Der Karteninhaber ist daneben verpflichtet, sich auch selbst unmittelbar vor der Veranstaltung über den aktuellen Stand zu informieren.

2a.2. Magic-Musical kann dem Karteninhaber den Einlass in das Theater verweigern, sofern der Karteninhaber 

  • nicht die nach Verordnungslage für die jeweilige Veranstaltung erforderlichen Nachweise mit sich führt und vorlegt;
  • nicht einen zur Überprüfung seiner Identität geeigneten Lichtbildausweis mit sich führt und vorlegt;
  • nicht zum Zwecke der behördlichen Nachverfolgung von etwaigen Infektionsketten seine Kontaktdaten angibt;
  • typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweist.

 

2a.3. Magic-Musical kann den Karteninhaber auch nach Einlass von der Veranstaltung ausschließen und des Theaters verweisen, sofern der Karteninhaber auch nach Aufforderung durch das Veranstaltungspersonal zur Einhaltung der im Theater geltenden Hygiene- und Verhaltensvorgaben gegen diese verstößt. Diese Vorgaben können im Einzelfall auch strenger sein, als es die jeweils geltende Verordnungslage vorschreibt. Sie werden neben den vorab erteilten Informationen zusätzlich im Theater durch Aushänge und/oder Durchsagen bekannt gegeben.

2a.4. Sofern Magic-Musical nach Ziffern 2a.2 und/oder 2a.3 berechtigt ist, dem Karteninhaber den Einlass zu verweigern oder den Karteninhaber von der Veranstaltung auszuschließen, sind Erstattungs- und/oder Schadensersatzansprüche des Karteninhabers ausgeschlossen.

2a.5. Magic-Musical ist berechtigt, das Recht auf Zuweisung anderer Plätze gem. der nachfolgenden Ziffer 3 auch im Zusammenhang mit der Einhaltung von Hygienemaßnahmen auszuüben. Dies kann im Einzelfall auch dazu führen, dass sich die Sitzanordnung von Personengruppen verändert. Die Regelung in Ziffer 3 gilt entsprechend.

 

3. ZU­WEI­SUNG AN­DE­RER PLÄT­ZE

3.1. Magic-Musical behält sich vor, dem Karteninhaber einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz für die jeweilige Veranstaltung zuzuweisen, wenn es für Magic-Musical aus Gründen, die von ihr nicht zu vertreten sind (z.B. Bauarbeiten) nicht möglich ist, den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen und der ersatzweise zugewiesene Platz vergleichbar ist. Andernfalls hat der Karteninhaber einen Anspruch auf Erstattung der Differenz zu dem auf der Eintrittskarte angegebenen Preis.

3.2. Magic-Musical behält sich darüber hinaus vor, dem Karteninhaber auch aus sonstigen Gründen innerhalb der bestätigten Preiskategorie einen anderen Platz zuzuweisen.

 

4. HAF­TUNGS­BE­SCHRÄN­KUNG

4.1. Magic-Musical haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.

4.2. Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet nicht Magic-Musical, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

 

5. HAUS­ORD­NUNG, VER­HAL­TEN IM GEBÄUDE

5.1. Die in diesen AGB enthaltenen Verhaltensregeln und die Weisungen der Ordnungskräfte sind zu beachten. Bei einer Missachtung kann - ungeachtet sonstiger Ansprüche - ein sofortiges Verlassen des Theaters  angeordnet werden.

5.2. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen in das  Theater ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots kann der Verweis vom Veranstaltungsgebäude erfolgen. Magic-Musical ist berechtigt, Gegenstände der vorgenannten Art vorläufig in Verwahrung und in Besitz zu nehmen.

5.3. Das Rauchen in den Räumlichkeiten der Veranstaltung ist untersagt.

5.4. Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten der Veranstaltung ist untersagt. Ebenso ist der Verzehr von Speisen und Getränken im Zuschauerraum grundsätzlich nicht gestattet.

5.5. Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z. B. Handys, elektronische Uhren) sind vor Vorstellungsbeginn auszuschalten

5.6. Karteninhaber können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Theaterbesucher belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus kann Magic-Musical gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.

 



 

6. BE­GINN / EIN­LASS

6.1. Die Veranstaltungsräume werden in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.

6.2. Nach Beginn einer Vorstellung können Karteninhaber mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf eine Pause besteht nicht.

6.3. Für Rollstuhlfahrer stehen nur in begrenztem Umfang Plätze zur Verfügung. Sie haben nur dann einen Anspruch auf einen behindertengerechten Platz, wenn sie beim Kauf der Eintrittskarte angegeben haben, dass sie auf einen solchen Platz angewiesen sind.

 

7. ÄN­DE­RUN­GEN VON VOR­STEL­LUNGS­ZEI­TEN / BE­SET­ZUN­GEN / 

7.1. Magic-Musical behält sich vor, aus zwingenden Gründen, die Vorstellungszeiten sowie die Besetzung der Rollen kurzfristig zu ändern.


8. TON-, FOTO- UND FILM­AUF­NAH­MEN

8.1. Im Saal sind Ton-, Foto- und Filmaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen von Magic-Musical festzusetzen ist, höchstens jedoch EUR 3.000,00 im Einzelfall. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden. Sie müssen an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben bzw. in Schließfächern verwahrt werden.

8.2. Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können von Magic-Musical eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

8.3. Magic-Musical ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Ton-/ Foto- und Filmaufnahmen des Karteninhabers sowie seiner Begleiter, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen (Recht am eigenen Bild), zu vervielfältigen, zu senden oder erstellen zu lassen, vervielfältigen zu lassen oder senden zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

  

9. FUND­SA­CHEN

9.1. Gegenstände aller Art, die im Bereich des Theaters gefunden werden, sind beim Abend- bzw. Garderobenpersonal abzugeben. Diese werden im Fundbüro von Magic-Musical verwahrt.

 

10. AN­WEND­BA­RES RECHT, DA­TEN­SCHUTZ,  HÖHERE GEWALLT, GE­RICHTS­STAND,

10.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

10.2. Sämtliche vom Karteninhaber übermittelten Daten werden von den Theatergesellschaften unter Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet.

10.3  In Fällen höherer Gewalt, wie insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßi- gen Aussperrungen und Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien) soweit ein Gefahren- niveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist, ist Magic-Musical für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur durchführung der Veranstaltung und Barauszahlung der Einlasskarten befreit. Die Einlasskarten behalten die gültigkeit im vollen Umfang. Dem Vertragspartnter wird nach beendung der Umstände ein alternativ Termin vorgeschlagen. 


10.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – Duisburg.